Wie sind Tierversuche in der EU geregelt?
Seit 2010 verfügt die EU über eine Richtlinie, die Tierversuche länderübergreifend regeln soll. Der harmonisierte Rechtsrahmen sollte EU-weit dafür sorgen, dass Tierversuche nur unter höchsten Standards durchgeführt werden können. Doch in der Praxis zeigt sich: Die Umsetzung in den EU-Ländern führt zu einem Flickenteppich und sowohl EU-Parlament als auch EU-Bürgerinnen sind unzufrieden mit der geltenden Rechtslage.
Richtlinie 2010/63
Auf europäischer Ebene ist insbesondere die Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere relevant. Gemäss dieser Richtlinie setzt die EU ein zu erreichendes Ziel, entsprechende Rechtsvorschriften müssen die einzelnen Länder jedoch selbst erlassen. Die Richtlinie 2010/63 ist 2010 in Kraft getreten. Artikel 4 der Richtlinie hält beispielsweise den Grundsatz der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung (3R) von Tierversuchen fest: Wo immer dies möglich ist, soll anstelle eines Tierversuchs eine wissenschaftlich zufriedenstellende Methode oder Versuchsstrategie angewendet werden, bei der keine lebenden Tiere verwendet werden. In Artikel 13 wird die Wahl der Methode festgelegt. Weitere wichtige Errungenschaften der Richtlinie sind die Einführung einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden und eine generelle Genehmigungspflicht für alle Tierversuche.
Die Richtlinie verhindert höhere Standards in EU-Ländern
Von Tierschutzkreisen wird die Richtlinie aber auch kritisiert. Die europäische Dachorganisation der Tierschutzverbände, die Eurogroup for Animals, bei der auch Animalfree Research Mitglied ist, merkt beispielsweise an, dass die Richtlinie den Ländern der EU zwar eine gewisse Flexibilität in der Umsetzung erlaubt, dass die Länder selbstständig aber keine höheren Standards umsetzen können. Dafür braucht es die Zustimmung aller Mitgliedsländer. 2017 fand eine erste Überprüfung der Richtlinie durch die Eurogroup for Animals statt: Qualität, Transparenz und Wirkung von Aufsichtsgremien und zur Projektevaluierung würden innerhalb der EU erheblich unterscheiden, so das Fazit.
Protest aus der der EU-Bevölkerung
Unzufrieden ist auch das EU-Parlament. 2021 forderte es in einer Resolution einen EU-weiten Aktionsplan, um aus Tierversuchen auszusteigen. So sollen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um die rasche Entwicklung, Validierung und Einführung alternativer Testmethoden zu gewährleisten. Mit 667 zu 4 Stimmen wurde die Resolution angenommen und die EU-Kommission zum Handeln aufgefordert. Da dieser Entscheid nicht bindend ist, lancierten mehrere europäische Tierschutzorganisationen und die Eurogroup for Animals eine Europäische Bürgerinitiative, um der Kommission zu demonstrieren, dass auch die Bürger:innen eine Veränderung wollen. Ende August 2022 wurden mehr als 1,4 Millionen Unterschriften übergeben.
Für den Ausstieg aus Tierversuchen
Animalfree Research ist Mitglied der Eurogroup for Animals und unterstützt die Bemühungen für einen Ausstiegsplan auf europäischer Ebene. Helfen Sie uns dabei, unser Ziel zu erreichen!