Informationen zur Projektförderung

Seit 1976 fördert Animalfree Research Forschende bei tierversuchsfreien Forschungsvorhaben. Bisher konnten wir über 300 Forschungs- und Bildungsprojekte ermöglichen. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Ihr Projekt erfüllen muss und wie Sie Ihren Förderantrag bei uns einreichen. Um unnötige Arbeitsaufwände auf beiden Seiten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich die Informationen genau durchzulesen, bevor Sie Ihren Projektantrag einreichen.

Förderkriterien

Die Stiftung legt Wert darauf, dass die Forschungsprojekte komplett tierversuchsfrei sind, d.h., dass sie beispielsweise auch tierversuchsfreie Nährmedien und rekombinante Antikörper berücksichtigen und dass die Validierung der Forschungsresultate ohne Tierversuche stattfindet.

Förderwürdige Themen

Folgende Themenschwerpunkte werden bevorzugt gefördert:

Förderung von Forschungsvorhaben zum vollständigen Ersatz von Tierversuchen in verschiedenen biomedizinischen Bereichen.

Dialog mit der Wissenschaft und der Öffentlichkeit sowie Vorhaben zur Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen im Sinne einer tierversuchsfreien biomedizinischen Forschung.

Edukative Projekte, die das Verständnis von tierfreien und tierversuchsfreien Methoden in der Forschung und Ausbildung fördern.

Von der Förderung ausgeschlossene Themen 

Aus den Mitteln der Stiftung werden keine Tierversuche finanziert. Von der Förderung namentlich ausgeschlossen sind: 

Projekte mit keinen oder geringen zu erwartenden Auswirkungen auf den Ersatz von Tierversuchen.

Naturwissenschaftliche Projekte ohne Aussicht auf Anwendung als Alternativmethode.

Projekte, die das Tier in seiner Würde missachten.

Antragsverfahren

Alle Anträge auf Förderung sind an die Geschäftsstelle der Stiftung zu richten. Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Antrages innerhalb von zwei Wochen. Die eingereichten Anträge werden vertraulich behandelt.  Zur Antragstellung soll die entsprechende Vorlage verwendet werden. Die Antragseinreichung ist an kein fixes Datum gebunden und kann jederzeit erfolgen.

Die Geschäftsstelle prüft die Anträge mit Blick auf Regelkonformität, fachliche Qualität, Tierschutzrelevanz und Budgetverträglichkeit.

Die Stiftung behält sich vor, nötigenfalls vor Ort die Möglichkeiten zur Durchführung eines Projekts abzuklären sowie über das Projekt ein externes Gutachten einzuholen. Der/die Antragsteller/in stimmt einem solchen Vorgehen mit der Eingabe des Antrages zu. Über eingereichte Anträge wird in der Regel innerhalb von drei Monaten entschieden.

Dokumente

Förderreglement

Antrag Fördergesuch

Kontakt

Kontaktformular

Fördervertrag und Pflichten der Förderungsnehmenden

Zwischen der Stiftung und den Antragstellenden wird bei Gutheissung des Projektes ein schriftlicher Fördervertrag abgeschlossen. Der Fördervertrag legt den Rahmen und die Bedingungen der bewilligten Förderung fest. Die Förderungsnehmenden sind verpflichtet:

die Beiträge im Rahmen des genehmigten Forschungsplanes zweckentsprechend zu verwenden (und darüber abzurechnen).

der Geschäftsstelle der Stiftung frühzeitig zu melden, wenn bereits zugesprochene Beiträge voraussichtlich nicht gebraucht werden.

die im Fördervertrag festgelegte Zwischen- und Schlussberichte fristgerecht abzuliefern.

der Geschäftsstelle Mitteilung zu machen, falls sie ein Schutzrecht für eine Erfindung anmelden, die aus einem von der Stiftung unterstützten Forschungsprojekt hervorging. Wird ein solches Schutzrecht wirtschaftlich ausgewertet, können die Fördergelder ganz oder teilweise zurückgefordert werden. Der Stiftungsrat setzt den zurückzuerstattenden Betrag im Einzelfall fest.

die wissenschaftlichen Ergebnisse ihres Forschungsprojektes dem dafür geeigneten Organ (bevorzugt open access) zur Publikation einzureichen, unter gleichzeitiger Vorlage einer Kopie an die Stiftung. Alle Publikationen müssen einen Hinweis auf die Unterstützung durch die Stiftung enthalten sowie mindestens einen der vorgeschriebenen Schlüsselbegriffe (“Keywords”) verwenden.

eine für das Laienpublikum taugliche Kurzversion abzugeben.

Die Stiftung behält sich vor, die Ergebnisse der Forschungsarbeiten in geeigneter Weise zu verwenden, um ihre Arbeit in der Öffentlichkeit zu präsentieren.