Wie werden Tierversuche in der Schweiz bewilligt?

Tierversuche sind in der Schweiz bewilligungspflichtig. Doch das bedeutet nicht, dass jeder Versuch in einer Kommission geprüft wird. Erfahren Sie, wie der Bewilligungsprozess für Tierversuche funktioniert und warum Alternativmethoden eine entscheidende Rolle spielen.

Wer in der Schweiz einen Tierversuch durchführen will, benötigt dafür eine Bewilligung vom Kanton. Der Schweizer Staat sagt nämlich nicht pauschal «Ja» zu Tierversuchen. Er sagt «Nein, aber». Nur ausnahmsweise, unter ganz bestimmten Bedingungen, sind Tierversuche zulässig. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, prüft das kantonale Veterinäramt in einem Bewilligungsverfahren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür gibt der Bund in verschiedenen Gesetzestexten vor, insbesondere im Tierschutzgesetz, der Tierschutzverordnung und in der Tierversuchsverordnung.

Güterabwägung und Bewilligung

Besonders wichtig: Die Schweiz anerkennt, dass Tiere eine «Würde» haben. Damit ist ein Eigenwert des Tieres gemeint, den man nicht missachten darf. So eine Missachtung würde vorliegen, wenn man Tiere Schmerzen oder anderen Belastungen aussetzt, ohne dass es einem «überwiegenden Interesse» dient. Das Bewilligungsverfahren für Tierversuche dreht sich deshalb um die Frage, ob der Nutzen des Versuchs gross genug ist, um die Schäden fürs Tier zu rechtfertigen.

Der erste Schritt im Bewilligungsverfahren ist, dass die forschende Person einen Antrag verfasst. Darin beschreibt sie den geplanten Versuch und erklärt, inwiefern er wissenschaftlich nützliche Ergebnisse liefern wird. Ebenso muss sie aber erklären, welches gesellschaftliche Interesse der Versuch fördern soll – und warum dieses Interesse mehr wiegt als die allfälligen Schäden für die Tiere. Die erste Güterabwägung kommt also von der forschenden Person selbst.

Wie es dann weitergeht, hängt vom Versuch ab, genauer gesagt vom sogenannten «Schweregrad». Versuche mit Schweregrad «0» gelten als «nicht belastend». Anträge für solche Versuche beantwortet das kantonale Veterinäramt direkt, ohne eine Kommission einzuschalten. Anträge für Versuche mit höheren Schweregraden (1 bis 3) gehen in die Tierversuchskommission. Diese prüft die Güterabwägung im Antrag und macht eine Empfehlung ans Veterinäramt. Zum Schluss teilt das Veterinäramt der antragstellenden Person seine Entscheidung mit.

Alternativmethoden als Ausweg

Aus Tierschutzsicht ist ein Bewilligungsverfahren absolut wichtig. Es kann – sofern es auf eine paritätische Beurteilung von Expert:innen aus Tierschutz und Forschung baut – schlechte oder nicht zielführende Forschung verhindern sowie den zwingenden Nachweis der Forschenden fordern, dass es keine Alternativmethode gibt, die ihre Forschungsfrage beantworten könnte. Sobald es eine Alternative gibt, muss man sie auch verwenden. Darum ist es für den Tierschutz absolut entscheidend, dass Alternativen zu Tierversuchen erforscht werden.

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