Was Sie schon immer über Tierversuche wissen wollten
Im Sommer gaben wir der Bevölkerung die Möglichkeit, uns über unseren Newsletter und unsere Social-Media-Kanäle Fragen zu Tierversuchen und tierfreien Methoden zu stellen. Uns erreichten viele Einsendungen, die von internen und externen Expert:innen beantwortet wurden. Eine Auswahl.
Frage: Wo haben Tierversuche überhaupt ihren Ursprung? Resp. wem ist sowas in den Sinn gekommen und wer hat dies legalisiert?
Antwort: Tierversuche gibt es seit der Antike. Im Lauf der «wissenschaftlichen Revolution» seit dem 17. Jh. wurden sie immer wichtiger für Forschung und Ausbildung. William Harvey entdeckte z.B. 1628 den Blutkreislauf mit Tierversuchen. Parallel wuchs Kritik daran. Im 19. Jh. wurde diese so laut, dass man in England erste Gesetze dazu erliess (1876). Insbesondere Vivisektion empfand man als abstossend. Seit dem Zweiten Weltkrieg wächst die Zahl der Versuche und der Gesetze in allen entwickelten Ländern.
Frage: Wer entscheidet welches Wesen (Tier) überhaupt für welche Versuche hinhalten muss?
Antwort: Laut Tierschutzgesetz dürfen Tiere nur eingesetzt werden, wenn es keine tierversuchsfreie Methode gibt. Evolutiv höher entwickelte Tierarten werden nur verwendet, falls der Forschungszweck nicht mit Tieren erreicht werden kann, die dem Menschen evolutiv weniger nah stehen. Forschende müssen in ihrem Gesuch für den Tierversuch darlegen, welche Tierart sich aus wissenschaftlicher Sicht zur Beantwortung der spezifischen Fragestellung eignet. Also zum Beispiel, ob sich eine bestimmte Krankheit vergleichbar zur Situation beim Mensch entwickelt.
Frage: Woher kommen die Tiere für die Versuche? Aus eigener Zucht oder aus Tierheimen?
Antwort: Die in Tierversuchen eingesetzten Tiere stammen vornehmlich aus Zuchten und werden entweder im Inland gezüchtet oder aus Zuchten im Ausland importiert. 2021 wurden in 158 Versuchstierhaltungen in der Schweiz rund 1 Million Tiere gezüchtet und etwa 230 000 importiert. Über 80% der Tiere sind Mäuse. Ein Grossteil der gezüchteten Tiere werden gentechnisch verändert, damit sie gewisse Eigenschaften, Krankheiten oder Defekte aufweisen.
Mehr als die Hälfte der gezüchteten Tiere wird nicht in Tierversuchen eingesetzt. Diese sogenannt «überzähligen» Tiere (s. unser Resultat Nr. 30, Juni 2022) werden vereinzelt zur Zucht weiterverwendet, zumeist jedoch getötet.
Frage: Haben Tiere überhaupt Rechte und welche Gesetze/Auflagen für die artgerechte Haltung der Tiere in Laboren gibt es? Gibt es Verhaltensvorgaben oder Kodexe für Personen, die mit Tieren im Versuch arbeiten?
Antwort: In unserer Verfassung regelt der Artikel 80 den Tierschutz. Hier ist festgehalten, dass der Bund insbesondere Tierversuche und Eingriffe am lebenden Tier regeln muss. Im Tierschutzgesetz, als die nächste Stufe, sind dann die Rechte und Pflichten geregelt. Zum Beispiel, was Tierwürde bedeutet oder welche Anforderungen an einen Tierversuch gestellt sind. In der Tierschutzverordnung finden sich die Anforderungen an die Leiterinnen und Leiter von Versuchstierhaltungen, an Personen, die Versuchstiere betreuen und Räume und Gehege. Somit ist klar geregelt, wie ein Tierversuch in der Schweiz abläuft. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen hingegen lässt teilweise viel Spielraum.
Für eine Zukunft ohne Tierversuche
Animalfree Research ist massgeblich an der Förderung von Forschungsprojekten beteiligt, die tierversuchsfreie Methoden entwickeln. Wir arbeiten darauf hin, Tierversuche durch Alternativen zu ersetzen und so einen tierleidfreien Forschungsplatz Schweiz zu schaffen. Unterstützen Sie uns dabei!