Tierversuche für Kosmetika
Grundsätzlich sind in der Schweiz Tierversuche für Kosmetikprodukte verboten. Doch international sieht die Lage anders aus: Schätzungsweise 500’000 Tiere müssen aktuell weltweit noch immer für qualvolle Tests für Kosmetika herhalten. Und auch in der Schweiz gibt es Schlupflöcher – das Verbot ist leider keine Garantie für tierversuchsfreie Verkaufsregale.
Die rechtliche Situation in der Schweiz
Seit dem 1.5.2018 gilt gemäss der Schweizer Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ein Verbot für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten oder Bestandteilen dieser Produkte, wenn diese in Tierversuchen getestet worden sind. Die Verordnung nennt jedoch Ausnahmen für das Verbot:
Das Verbot gilt nur für Inhaltsstoffe, die ausschliesslich in Kosmetika vorkommen. Doch 90% aller Inhaltsstoffe in Kosmetika werden ebenfalls für Medikamente, Haushaltsreiniger oder Malfarben eingesetzt – und deshalb auch an Tieren getestet.
Nur Produkte und Inhaltsstoffe, die nach Inkraftsetzung des Verbots auf dem Markt kamen, sind davon betroffen. Ältere Ware darf weiterhin in den Verkaufsregalen stehen, auch wenn sie an Tieren getestet wurden.
Kosmetikprodukte, die in China verkauft werden sollen, müssen grösstenteils an Tieren getestet werden. Das schreibt die chinesische Gesetzgebung vor. Produkte, die auch auf dem chinesischen Markt abgesetzt werden, sind also selten tierversuchsfrei. Dennoch dürfen sie in der Schweiz verkauft werden.
Weshalb und wie werden Kosmetika an Tieren getestet?
Begründet werden die Tests damit, dass die Sicherheit von uns Menschen und der Umwelt vor toxischen Wirkungen von vermarkteten Substanzen und Produkten gewährleistet sein muss. Leider vertreten breite Kreise in der Wissenschaft, Industrie und Politik noch immer die althergebrachte Meinung, dass nur Tierversuche die Unbedenklichkeit von Substanzen nachweisen können. Doch die Übertragbarkeit vom Tier auf den Menschen ist häufig nicht gegeben. Denn der Mensch ist keine Maus und keine Ratte. Eine Auswahl von Tierversuchen, die bei Sicherheits- und Verträglichkeitsprüfungen für Kosmetikprodukte und deren Inhaltsstoffe vor allem an Nagetieren durchgeführt werden:
Akute und chronische Giftigkeit (Toxizität)
Die Giftigkeit beim Verschlucken wird an Nagetieren durch Eingabe in verschiedenen Dosen und über verschiedene Zeiträume getestet. Je nach Substanz und Dosis können massive Nebenwirkungen wie z.B. Krämpfe, Durchfall und Blutungen auftreten.
Haut-, Augen-, Schleimhautreizung
Zu schmerzhaften Entzündungen und Verätzungen bei den eingesetzten Nagetieren kann es bei Tests zur Überprüfung von Haut-, Augen- und Schleimhautreizungen von Substanzen kommen. Insbesondere der Draize-Test zur Untersuchung der Augenreizung von Substanzen, der an Kaninchen durchgeführt wird und sehr invasiv ist, ist höchst umstritten. Leider ist er bis heute nicht vollständig ersetzt.
Hautallergien
Die zu testende Substanz wird den Testtieren (häufig Meerschweinchen) in die Haut gespritzt, um das Immunsystem anzuregen. Danach wird das Tier der Testsubstanz nochmals ausgesetzt, um das Auftreten von allergischen Reaktionen wie Hautentzündungen zu testen.
Toxische Wirkung von Substanzen unter Einfluss von Sonnenlicht (Phototoxizität)
Nachdem den Testtieren, i.d. R. Nagetiere, die Testsubstanz subkutan gespritzt wurde, werden die Tiere fixiert und ultravioletter Strahlung im Wellenbereich 400nm-315nm (= UV-A) ausgesetzt. Je nach Testsubstanz treten massive und schmerzhafte entzündliche Hautirritationen auf.
Die letzten in der Schweiz in der Tierversuchsstatistik im Bereich Kosmetika ausgewiesenen Tierversuche wurden 2010/2011 zur Testung der Phototoxizität durchgeführt.
Embryonale Missbildungen (Teratogenität) und Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit
Trächtigen Tieren wird die Testsubstanz verabreicht und zur Beurteilung, ob Missbildungen beim Embryo oder eine Schädigung des Muttertiers auftreten, werden verschiedene Muttertiere zu unterschiedlichen Zeitpunkten der Trächtigkeit getötet und untersucht.
Krebserregende Wirkung (Kanzerogenität)
Es wird beobachtet, ob die Testsubstanz nach Verabreichung zur Entwicklung von Tumoren bei den Tieren führt.
Der Kosmetikratgeber: Orientierung im Label-Dschungel
Tierversuchsfreie Kosmetika im Verkaufsregal zu erkennen, ist gar nicht so leicht. Mittlerweile gibt es zahlreiche Zertifikate und Labels, die dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Doch auch hier gibt es Stolpersteine: Ein tierversuchsfreies Produkt ist nicht zwingend komplett tierleidfrei. Es kann tierische Inhaltsstoffe enthalten und ist damit für eine vegane Lebensweise ungeeignet. Animalfree Research hat einen Ratgeber zusammengestellt, der die wichtigsten Labels und ihre Kriterien vorstellt.
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