Setzen Sie ein nachhaltiges Zeichen gegen Tierversuche
Ein Legat/Vermächtnis oder eine Erbschaft sind ein grosses Geschenk für Animalfree Research. Wenn Sie erwägen, unsere Stiftung in Ihrem Testament oder Erbvertrag zu berücksichtigen, unterstützen wir Sie gerne dabei.
Weshalb ist eine Nachlassregelung sinnvoll?
Die Regelung des Nachlasses sorgt für Klarheit und ermöglicht, dass jene Menschen, Tiere und Anliegen auch über den eigenen Tod hinaus Unterstützung erfahren, die einem zeitlebens wichtig waren.
In einem Testament oder Erbvertrag können Sie Ihre letztwillige Begünstigung von Tieren und Tierschutzorganisationen schriftlich festhalten. Auch Animalfree Research kann in dieser Weise in Ihrem letzten Willen berücksichtigt werden. Wir sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit und dadurch kommt der Umfang Ihres gewählten Legats/Vermächtnisses an Animalfree Research vollständig dem Ersatz von Tierversuchen und dem Tierschutz zugute.
Wofür werden Ihre Zuwendungen eingesetzt?
- Beiträge aus Ihrem Nachlass an Animalfree Research sind steuerbefreit und werden somit vollumfänglich für den Ersatz von Tierversuchen verwendet.
- Sie ermöglichen damit neue Projekte und Aktionen, die wir aus unseren ordentlichen Spendeneinkünften alleine nicht realisieren könnten.
- Ihr Legat/Vermächtnis erlaubt beispielsweise, dass wir eine gezielte Forschungsprojektförderung ausschreiben und finanzieren können, die dem Ersatz von besonders belastenden Tierversuchen dienen. Ebenso können wir mit Ihrem Legat/Vermächtnis der breiten Anwendung einer tierversuchsfreien Methode zum Durchbruch verhelfen. Eine von Animalfree Research mitgeförderte Ersatzmethode zur Prüfung bestimmter Tetanusimpfstoffe steht zum Beispiel aktuell vor der Aufnahme im Europäischen Arzneibuch, welches die rechtlichen Normen für die Herstellung von Arzneimitteln in Europa beinhaltet. Die Listung dieser tierversuchsfreien Ersatzmethode wird Tausende Meerschweinchen vor dem Labor bewahren, da sie bislang für die Sicherheitstests eingesetzt wurden.
Welche Formen der testamentarischen Zuwendungen gibt es?
- An erster Stelle kommen Ihre nächsten Angehörigen; sie erhalten aus Ihrem Nachlass einen Mindestanteil, der vom Gesetz festgelegt ist. Über den verbleibenden Anteil können Sie selbst bestimmen und diesen, ganz oder teilweise, gemeinnützigen Organisationen wie Animalfree Research
- Eine recht unkomplizierte Form der testamentarischen Unterstützung ist das Vermächtnis (auch Legat genannt). Damit kann Animalfree Research mit einem Vermögensanteil (Geldbetrag, Sachwert,…) bedacht werden, ohne dass die Organisation Erbin bzw. Mitglied der Erbengemeinschaft wird. Ein Vermächtnis/Legat birgt kaum Konfliktpotenzial weil die gemeinnützige Organisation nicht in allfällige Erbstreitigkeiten einbezogen wird und das Vermächtnis schuldenfrei und unbelastet erhält. Vermächtnisse/Legate können mit oder ohne Zweckbindung versehen werden. Somit können Sie entweder Animalfree Research die Entscheidung überlassen, wo Ihr Beitrag die grösstmögliche Wirkung erzielt; oder aber mitbestimmen, wofür Ihre Zuwendungen eingesetzt werden sollen. Gerne beraten wir Sie bei einer allfälligen Entscheidung des Verwendungszwecks und informieren Sie über laufende und geplante Projekte.
- Alternativ können Sie Animalfree Research unter Einhaltung der Pflichtteile geschützter Erben als (Mit-)Erbin einsetzen – oder als Alleinerbin falls keine pflichtteilgeschützten gesetzlichen Erben vorhanden sind. So partizipiert Animalfree Research als Mitglied der Erbengemeinschaft an Ihrer Hinterlassenschaft zu der von Ihnen festgelegten Quote.
Wie verfassen Sie ein rechtsgültiges Testament?
- Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen, das (i) von Anfang bis Ende gut lesbar von Hand geschrieben ist, (ii) mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen ist, und (iii) mit «Testament» oder «Letztwillige Verfügung» betitelt ist.
- Sie können auch ein öffentliches Testament von einer Amtsperson (Notar oder andere kantonal bestimmte Urkundsperson) errichten lassen, welches von Ihnen in Anwesenheit von zwei Zeugen unterzeichnet wird.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
- Zuwendungen an Animalfree Research können natürlich auch im Rahmen von Erbverträgen festgelegt werden.
- Das Testament ist eine einseitige Verfügung des Erblassers/der Erblasserin, welche jederzeit widerrufen oder abgeändert werden kann. In einem Erbvertrag werden erbrechtliche Anordnungen, u.a. auch Vermächtnisse/Legate, vom Erblasser und einem oder mehreren zukünftigen Erben für alle Parteien bindend festgehalten.
- Erbverträge können nur mit dem Einverständnis aller Parteien verändert werden und müssen immer öffentlich beurkundet werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Dr. Silvia Frey
044 422 70 70